INTERSERV AG Zürich:
INTERSERV SA Lausanne:
Sprache auswählen
1971
Gründung
978231+
Projekte
2
Standorte
1258+
Übersetzer:innen
150%
einsatzbereit
A++
Qualität
Eine amtlich beglaubigte Übersetzung ist eine rechtlich anerkannte Übersetzung, die durch ein Notariat bestätigt wird. Der Notar resp. die Notarin prüft dabei nicht den Inhalt, sondern beglaubigt die Unterschrift unter der Bestätigung, dass die Übersetzerin oder der Übersetzer die Übersetzung «nach bestem Wissen und Gewissen» angefertigt hat. Ist eine Übersetzung fürs Ausland bestimmt, wird eine zusätzliche Überbeglaubigung (Apostille) durch die Staatskanzlei oder eine Legalisierung vom Konsulat bzw. der Botschaft des betreffenden Landes benötigt.
Unser Service für eine beglaubigte Übersetzung in der Schweiz bietet Ihnen die nötige Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit für Ihre Dokumente. Ob Führerschein, Zeugnis, Gründungsurkunden, Statuten oder amtliche Dokumente – mit einer Beglaubigung ist Ihre Übersetzung in der Schweiz anerkannt und rechtsgültig sowie auch international akzeptiert.
Benötigen Sie eine «notariell beglaubigte Übersetzung»? Wir übersetzen Ihr Dokument und lassen die Übersetzung beim Notariat beglaubigen.
Die Schweiz kennt, mit Ausnahme der Kantone Genf und Waadt, keine beeidigten oder vereidigten Übersetzer:innen. Best Practice in der Schweiz ist stattdessen, dass die Übersetzungen von etablierten und bekannten Übersetzungsunternehmen ausgeführt und anschliessend amtlich beglaubigt werden. Das bedeutet, dass die Übersetzung bei einem Notariatsbüro oder in einigen Kantonen von einem frei praktizierenden Notar oder einer Notarin mit deren Stempel versehen wird.
Sind in formeller Hinsicht vereidigte Übersetzer:innen bzw. Gerichtsdolmetscher:innen oder Gerichtsübersetzer:innen unabdingbar, setzen wir gezielt qualifizierte Fachpersonen ein.
Eine Übersetzung von INTERSERV kann nur durch INTERSERV auf dem Notariat beglaubigt werden. Umgekehrt muss eine Übersetzung, die nicht von INTERSERV stammt, jedoch von INTERSERV beglaubigt werden soll, vorgängig von unseren Fachübersetzenden geprüft werden.
Ist die Übersetzung fürs Ausland gedacht? Dann benötigen Sie zusätzlich eine Überbeglaubigung durch die Staatskanzlei resp. die Beglaubigung der Unterschrift des Notars bzw. der Notarin.
Für Mitgliedsländer des Haager Übereinkommens stellt die Staatskanzlei die Überbeglaubigung in Form einer Apostille aus. Mit dieser Apostille erkennen die Behörden im Bestimmungsland Ihre Übersetzung offiziell an – weitere diplomatische oder konsularische Beglaubigungen sind nicht erforderlich. Ob Ihr Land das Haager Abkommen unterzeichnet hat, ersehen Sie aus der untenstehenden Liste oder Sie kontaktieren uns direkt.
Für alle Länder, die nicht im Haager Übereinkommen vertreten sind, stellt die Staatskanzlei eine normale Überbeglaubigung bzw. Legalisation (ohne Apostille) aus, wobei die anschliessende konsularische Überbeglaubigung notwendig wird.
Nennen Sie uns das Bestimmungsland für Ihre Übersetzung und wir übernehmen die weiteren Schritte, bis hin zur Beglaubigung durch das Konsulat oder die Botschaft des jeweiligen Landes.Für folgende Länder genügt es gemäss Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 notariell beglaubigte Übersetzungen mit einer Apostille zu versehen, damit die Übersetzung als «echt» bzw. «gültig» anerkannt ist:
Wir bieten beglaubigte Übersetzungen für eine Vielzahl von Dokumenten an, darunter:
Unsere langjährige Erfahrung garantiert präzise und rechtskonforme Übersetzungen. Behörden und Institutionen erkennen diese Übersetzungen offiziell an.
Unsere gerichtlichen Übersetzungen und beeidigten Übersetzungen erfüllen höchste Qualitätsstandards.
Der Preis für eine beglaubigte Übersetzung variiert je nach Umfang, Sprache und den zusätzlichen Anforderungen wie der Apostillierung. Die Gebühren für Notariat, Staatskanzlei und ggf. Konsulat werden zusätzlich zum Übersetzungspreis berechnet.
Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot – wir beraten Sie gerne zu den Kosten einer beglaubigten Übersetzung und den weiteren Anforderungen.
Anerkannte Übersetzer:innen oder eine anerkannte Amtsstelle bestätigen mit Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung mit dem Dokument in der Originalsprache übereinstimmt.
Während eine notarielle Beglaubigung oder eine Überbeglaubigung innert weniger Stunden bzw. innert Tagesfrist erhältlich ist, können für eine konsularische Überbeglaubigung mehrere Tage oder bis zu einer Woche nötig werden. Es sind die jeweiligen offiziellen Öffnungszeiten sowie Feiertage der Notariate, Staatskanzleien bzw. Konsulate und Botschaften zu beachten.
Gerne beraten wir Sie dazu und zu unserem Expressservice persönlich.
Beglaubigten Übersetzungen kommen erhöhte Glaubwürdigkeit und Gewicht zu, da deren Korrektheit zusätzlich mit eigenhändiger Unterschrift vor einem Notar bzw. einer Notarin bekräftigt wird. Die Übersetzer:innen bzw. jemand vom Übersetzungsbüro müssen also persönlich beim Notariat vorbeigehen.
Zusätzlich wird eine Übersetzung, die beglaubigt wird, oft besonders gut und sorgfältig geprüft, bevor sie dann gedruckt und solide mit dem Ausgangstext zusammengeheftet wird. Eine solche Übersetzung ist mit deutlich mehr Aufwand verbunden und somit in der Regel teurer als eine einfache Übersetzung.
Eine notariell beglaubigte Übersetzung liegt vor, wenn Übersetzer:innen oder das Übersetzungsbüro mit Unterschrift und Stempel die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original bestätigen. Die Unterschrift dieser Person wird dabei auf dem Notariat beglaubigt.
Damit Ihre Übersetzung in der Schweiz anerkannt ist, muss sie beglaubigt werden. Die Schweiz kennt, mit Ausnahme der Kantone Genf und Waadt, keine beeidigten oder vereidigten Übersetzer:innen. Stattdessen werden die Übersetzungen von etablierten und bekannten Übersetzungsbüros ausgeführt und anschliessend bei einem Notariat amtlich beglaubigt.
Eine Übersetzung von INTERSERV kann nur durch INTERSERV auf dem Notariat beglaubigt werden. Umgekehrt muss eine Übersetzung, die nicht von INTERSERV stammt, jedoch von INTERSERV beglaubigt werden soll, vorgängig von unseren Fachübersetzenden geprüft werden.
Eine Apostille wird benötigt, wenn eine Übersetzung im Ausland verwendet werden soll. Dann benötigen Sie zusätzlich eine Überbeglaubigung durch die Staatskanzlei resp. die Beglaubigung der Unterschrift des Notars bzw. der Notarin. Für Mitgliedsländer des Haager Übereinkommens stellt die Staatskanzlei die Überbeglaubigung in Form einer Apostille aus.
Ob Sie eine Apostille benötigen, wird am besten bei der Stelle, die das Dokument verlangt, oder beim zuständigen Kantonalen Amt für Überbeglaubigungen und Apostillen, abgeklärt. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Ja. Wir arbeiten ausschliesslich mit professionellen Übersetzerinnen und Übersetzern, sodass wir Ihnen offiziell beglaubigte Übersetzungen für Behörden, Gerichte oder Universitäten zur Verfügung stellen können.
In der Regel reicht ein gut lesbarer Scan oder eine Kopie des zu übersetzenden Dokuments. In Einzelfällen ist eine notariell beglaubigte Kopie zusammen mit der Übersetzung einzubinden oder es braucht das Original. Gerne schauen wir die Anforderungen in Ihrem Fall gemeinsam mit Ihnen an.
Scans oder Kopien können elektronisch (E-Mail oder Webportal) eingereicht werden. Originale oder beglaubigte Kopien senden Sie uns gerne per Post an:
In Zürich: INTERSERV AG, Seebahnstrasse 85, 8003 Zürich
In Lausanne: INTERSERV SA Lausanne, Av. de l'Avant-Poste 4, 1005 Lausanne
Nach der sorgfältigen Vornahme und Überprüfung der Übersetzung stellen wir eine entsprechende Garantie dafür aus. Darin bestätigen wir die Richtigkeit der Übersetzung, die durch unsere spezialisierten Fachübersetzerinnen und -übersetzer ausgeführt wurde. Die Erklärung wird auf unser Firmenpapier gedruckt und enthält nebst unserem Stempel auch unsere eigenhändige Unterschrift, welche überdies, nach persönlicher Vorsprache, noch von einem Notar beglaubigt worden ist.
Für eine Überbeglaubigung benötigt es zusätzlich eine Beglaubigung der Unterschrift des Notars bzw. der Notarin durch die Staatskanzlei.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Analyse Ihres Übersetzungsprojekts.
«Herzlichen Dank für die rasche Übersetzung! Ich habs mir durchgelesen und es klingt super.»
DMB Technics AG
«Seit über zehn Jahren vertrauen wir Interserv unsere Übersetzungen an. Wir schätzen besonders ihre Menschlichkeit und ihr umfassendes Fachwissen in technischen und werblichen Texten.»
René Koch AG
«Ob Planung, Umsetzung oder Kommunikation – bei uns zählt Qualität in jedem Schritt. Für unsere mehrsprachigen Projekte vertrauen wir auf die Sprachprofis von Interserv, die dank Post-Editing auch bei maschinellen Übersetzungen höchste Qualität sicherstellen.»
Ladenbau Schmidt AG
«In unserem Bereich – der Wissenschaft – ist eine einfache und verständliche Sprache zentral. Da wir in vier Sprachen kommunizieren, vertrauen wir auf Übersetzungen von Interserv. Seit kurzem geben wir auch das Post-Editing auf Italienisch in Auftrag und sind nach wie vor sehr zufrieden.»
Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft WSL
Unsere Spezialität
Neue Technologien
Die Kombination von Mensch und modernen Übersetzungstechnologien ermöglicht eine perfekte Balance zwischen automatisierter Effizienz für repetitive Aufgaben und menschlicher Expertise für Kreativität, kulturelles Feingefühl und Qualitätssicherung.
Unsere IT-Abteilung arbeitet stets am Puls der Zeit und bietet Ihnen massgeschneiderte Unterstützung mit State-of-the-Art Machine Translation, APIs und intelligenten Plugins, um eine nahtlose Integration und maximale Effizienz zu gewährleisten.
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