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Eine amtlich beglaubigte Übersetzung ist eine rechtlich anerkannte Übersetzung von Dokumenten, deren Echtheit durch eine formelle Bestätigung abgesichert wird. In der Schweiz erfolgt diese Beglaubigung in der Regel über ein Notariat: Der Notar bzw. die Notarin prüft nicht den Inhalt der Übersetzung, sondern beglaubigt die Unterschrift der Übersetzerin oder des Übersetzers. Damit wird bestätigt, dass die Übersetzung nach bestem Wissen und Gewissen und inhaltlich korrekt angefertigt wurde. Diese notariell beglaubigte Übersetzung wird von Behörden, Gerichten, Universitäten und anderen Institutionen anerkannt.
Ist eine Übersetzung fürs Ausland bestimmt, wird eine zusätzliche Überbeglaubigung (Apostille) durch die Staatskanzlei oder eine Legalisierung vom Konsulat bzw. der Botschaft des betreffenden Landes benötigt.
Unser Service für eine beglaubigte Übersetzung in der Schweiz bietet Ihnen die nötige Rechtssicherheit und Zuverlässigkeit für Ihre Dokumente. Zu den Dokumenten, für die häufig eine beglaubigte Übersetzung erforderlich ist, zählen Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Zeugnisse, Verträge, Führerscheine sowie Unterlagen für Visumanträge.
Ob Zeugnisse, Diplome, Verträge, Urkunden oder amtliche Dokumente – mit einer Beglaubigung ist Ihre Übersetzung in der Schweiz sowie international rechtsgültig anerkannt.
Benötigen Sie eine «notariell beglaubigte Übersetzung»? Wir übersetzen Ihr Dokument und lassen die Übersetzung beim Notariat beglaubigen.
Die Schweiz kennt, mit Ausnahme der Kantone Genf und Waadt, staatlich anerkannten bzw. beeidigten oder vereidigten Übersetzer:innen. Daher gilt es als Best Practice, dass professionelle Übersetzer:innen die Übersetzung erstellen und diese anschliessend notariell beglaubigt wird. Dadurch wird die Richtigkeit der Übersetzung formell bestätigt, ohne dass der Notar den Inhalt selbst prüft. Dieses Verfahren wird von Behörden, Ämtern, Gerichten und Universitäten in der Schweiz breit anerkannt.
Eine Übersetzung von INTERSERV kann nur durch INTERSERV auf dem Notariat beglaubigt werden. Umgekehrt kann eine beglaubigte Übersetzung fremder Übersetzungsbüros nur erfolgen, wenn unsere Fachübersetzer:innen den Inhalt zuvor sorgfältig prüfen und die Richtigkeit bestätigen.
Sind in formeller Hinsicht vereidigte Übersetzer:innen bzw. Gerichtsdolmetscher:innen oder Gerichtsübersetzer:innen unabdingbar, setzen wir gezielt qualifizierte Fachpersonen ein. Bitte informieren Sie uns vorgängig über diese Anforderung sowie den Verwendungszweck der Übersetzung.
Unsere Übersetzungsdienste decken zahlreiche Sprachen ab, darunter Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Arabisch, Chinesisch, Japanisch, Koreanisch oder Thailändisch.
Ist die Übersetzung fürs Ausland gedacht? Dann benötigen Sie zusätzlich eine Überbeglaubigung durch die Staatskanzlei resp. die Beglaubigung der Unterschrift des Notars bzw. der Notarin.
Für Mitgliedsländer des Haager Übereinkommens stellt die Staatskanzlei die Überbeglaubigung in Form einer Apostille aus. Mit dieser Apostille wird die beglaubigte Übersetzung im Bestimmungsland offiziell anerkannt, ohne dass weitere diplomatische Schritte erforderlich sind. Ob Ihr Land das Haager Abkommen unterzeichnet hat, ersehen Sie aus der untenstehenden Liste oder Sie kontaktieren uns direkt.
Für alle Länder, die nicht im Haager Übereinkommen vertreten sind, stellt die Staatskanzlei eine normale Überbeglaubigung bzw. Legalisation (ohne Apostille) aus, wobei die anschliessende konsularische Überbeglaubigung notwendig wird.
Teilen Sie uns einfach das Bestimmungsland mit – wir übernehmen jeden Schritt von der Übersetzung über die Beglaubigung bis zur Apostille oder Legalisation durch die entsprechenden Stellen und Ämter.
Für folgende Länder genügt es gemäss Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 notariell beglaubigte Übersetzungen mit einer Apostille zu versehen, damit die Übersetzung als «echt» bzw. «gültig» anerkannt ist:
Wir bieten beglaubigte Übersetzungen für eine Vielzahl von Dokumenten an, darunter:
Unsere langjährige Erfahrung garantiert präzise und rechtskonforme Übersetzungen. Behörden und Institutionen erkennen diese Übersetzungen offiziell an.
Unsere Übersetzer:innen und Fachpersonen arbeiten nach höchsten Qualitätsstandards. Jede beglaubigte Übersetzung wird sorgfältig geprüft, inhaltlich verifiziert und mit Stempel sowie Unterschrift bestätigt. Dadurch stellen wir sicher, dass Echtheit, Richtigkeit und alle formellen Anforderungen vollständig erfüllt sind.
Der Preis für eine beglaubigte Übersetzung variiert je nach Umfang, Sprache und den zusätzlichen Anforderungen wie beispielsweise Apostille oder Überbeglaubigung. Eine Seite kostet zwischen CHF 100.00 und CHF 150.00, je nach Textmenge.
Die Gebühren für Notariat, Staatskanzlei und ggf. Konsulat werden zusätzlich zum Übersetzungspreis berechnet.
Gerne erstellen wir Ihnen eine individuelle Offerte mit transparenter Kostenübersicht und klarem Liefertermin.
Anerkannte Übersetzer:innen oder eine anerkannte Amtsstelle bestätigen mit Stempel und Unterschrift, dass die Übersetzung mit dem Dokument in der Originalsprache übereinstimmt. Diese Bestätigung dient Behörden, Gerichten oder Universitäten als Nachweis der inhaltlichen Richtigkeit.
Während eine notarielle Beglaubigung oder eine Überbeglaubigung innert weniger Stunden bzw. innert Tagesfrist erhältlich ist, können für eine konsularische Überbeglaubigung mehrere Tage oder bis zu einer Woche nötig werden. Es sind die jeweiligen offiziellen Öffnungszeiten sowie Feiertage der Notariate, Staatskanzleien bzw. Konsulate und Botschaften zu beachten.
Die Dauer hängt zusätzlich von der Anzahl der Dokumente, der Sprache und den konkreten Anforderungen der jeweiligen Behörden oder Institutionen ab.
Gerne beraten wir Sie dazu und zu unserem Expressservice persönlich.
Beglaubigten Übersetzungen kommen erhöhte Glaubwürdigkeit und Gewicht zu, da deren Korrektheit zusätzlich mit eigenhändiger Unterschrift vor einem Notar bzw. einer Notarin bekräftigt wird. Die Übersetzer:innen bzw. jemand vom Übersetzungsbüro müssen also persönlich beim Notariat vorbeigehen.
Zudem werden die Dokumente besonders sorgfältig geprüft, gedruckt und häufig fest mit dem Original oder einer Kopie verbunden. Dieser zusätzliche Aufwand, die formellen Schritte sowie die anfallenden Gebühren führen dazu, dass die Kosten in der Regel höher sind als bei einer einfachen Übersetzung.
Eine notariell beglaubigte Übersetzung liegt vor, wenn Übersetzer:innen oder das Übersetzungsbüro mit Unterschrift und Stempel die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original bestätigen.
Die Übersetzung wird dabei fest mit dem Originaldokument oder einer Kopie sowie mit der notariellen Beglaubigung verbunden, um Änderungen oder Manipulationen auszuschliessen. Der Notar bestätigt mit der Beglaubigung übrigens ausschliesslich die Echtheit der Unterschrift, nicht jedoch den Inhalt der Übersetzung selbst.
Damit Ihre Übersetzung in der Schweiz anerkannt ist, muss sie beglaubigt werden. Die Schweiz kennt, mit Ausnahme der Kantone Genf und Waadt, keine beeidigten oder vereidigten Übersetzer:innen. Stattdessen werden die Übersetzungen von etablierten und bekannten Übersetzungsbüros ausgeführt und anschliessend bei einem Notariat amtlich beglaubigt.
Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Übersetzung den formellen Anforderungen von Behörden, Gerichten, Universitäten und anderen Institutionen entspricht.
Eine Apostille ist erforderlich, wenn eine Übersetzung im Ausland verwendet werden soll. Dann benötigen Sie zusätzlich eine Überbeglaubigung, d.h. die Beglaubigung der Unterschrift des Notars bzw. der Notarin. Die Apostille bzw. Überbeglaubigung wird in der Schweiz durch die Staatskanzlei ausgestellt.
Für Mitgliedsländer des Haager Übereinkommens stellt die Staatskanzlei die Überbeglaubigung in Form einer Apostille aus.
Ob eine Apostille notwendig ist, hängt vom Bestimmungsland und den Anforderungen der jeweiligen Behörde oder Institution ab. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Eine beglaubigte Übersetzung hat kein Ablaufdatum, sie ist also meist dauerhaft verwendbar. Bestimmte Behörden oder Universitäten verlangen, dass die Übersetzung nicht älter als 3 bzw. 6 Monate alt ist. Ausserdem wird zum Teil die Einreichung des Originals oder einer beglaubigten Kopie des Original-Dokuments verlangt.
Ja. Wir arbeiten ausschliesslich mit professionellen Übersetzerinnen und Übersetzern, sodass wir Ihnen offiziell beglaubigte Übersetzungen für Behörden, Gerichte oder Universitäten zur Verfügung stellen können.
Falls erforderlich, kommen akkreditierte Gerichtsübersetzer:innen bzw. beeidigte Übersetzer:innen zum Einsatz. Unsere Fachpersonen verfügen über langjährige Erfahrung in juristischen, amtlichen und institutionellen Übersetzungen.
In der Regel reicht ein gut lesbarer Scan oder eine Kopie des zu übersetzenden Dokuments. In Einzelfällen ist eine notariell beglaubigte Kopie zusammen mit der Übersetzung einzubinden oder es braucht das Original. Welche Anforderungen gelten, klären wir individuell je nach Dokument, Land und zuständiger Stelle.
Scans oder Kopien können elektronisch (E-Mail oder Webportal) eingereicht werden. Originale oder beglaubigte Kopien senden Sie uns gerne per Post an:
In Zürich: INTERSERV AG, Seebahnstrasse 85, 8003 Zürich
In Lausanne: INTERSERV SA Lausanne, Av. de l'Avant-Poste 4, 1005 Lausanne
Nach der sorgfältigen Vornahme und Überprüfung der Übersetzung stellen wir eine entsprechende Garantie dafür aus. Darin bestätigen wir die Richtigkeit der Übersetzung, die durch unsere spezialisierten Fachübersetzerinnen und -übersetzer ausgeführt wurde.
Diese Bestätigung wird auf Firmenpapier mit Stempel und eigenhändiger Unterschrift erstellt und anschliessend beim Notariat beglaubigt. Je nach Bestimmungsland folgt danach eine Apostille oder eine zusätzliche konsularische Legalisation.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Analyse Ihres Übersetzungsprojekts.
«Für den Dienst für gesellschaftlichen Zusammenhalt ist es von zentraler Bedeutung, dass wir mit unserer Kommunikation alle Menschen unserer Stadt erreichen – ganz gleich, welche Sprache sie sprechen. INTERSERV liefert uns einwandfreie Übersetzungen aus dem Französischen in europäische Sprachen, aber auch in weitere Sprachen wie Arabisch, Tigrinya und Kurdisch.»
Gemeinde Marly
«Seit vielen Jahren setzen wir auf die Dienste von Interserv. Es ist gut zu wissen, dass unsere Berichte von Juristen mit entsprechender Muttersprache übersetzt werden.»
Oberstaatsanwaltschaft Kt. Wallis
«Seit über zehn Jahren vertrauen wir Interserv unsere Übersetzungen an. Wir schätzen besonders ihre Menschlichkeit und ihr umfassendes Fachwissen in technischen und werblichen Texten.»
René Koch AG
«Seit Jahren legen wir die Übersetzung unserer Pressemitteilungen sowie unserer institutionellen und Marketing-Berichte ins Englische und Deutsche vertrauensvoll in die Hände der INTERSERV SA Lausanne. Sie überzeugt nicht nur durch höchste Präzision und Pünktlichkeit, sondern auch durch kulturelle Sensibilität, und ermöglicht uns so, die Region Freiburg einem grösseren Publikum bekannt zu machen.»
Freiburger Tourismusverband
Unsere Spezialität
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Die Kombination von Mensch und modernen Übersetzungstechnologien ermöglicht eine perfekte Balance zwischen automatisierter Effizienz für repetitive Aufgaben und menschlicher Expertise für Kreativität, kulturelles Feingefühl und Qualitätssicherung.
Unsere IT-Abteilung arbeitet stets am Puls der Zeit und bietet Ihnen massgeschneiderte Unterstützung mit State-of-the-Art Machine Translation, APIs und intelligenten Plugins, um eine nahtlose Integration und maximale Effizienz zu gewährleisten.
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